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Startseite » Blog » Bewusstsein für Barrierefreiheit etablieren

Sie sehen eine junge Frau am Laptop, die über die Bedeutungen von Barrierefreiheit nachdenkt und über Möglichkeiten für Umsetzung bei E-Learning Kursen von M.I.T nachliest.

Bewusstsein für Barrierefreiheit etablieren

4. Oktober 2022

5 Minuten Lesezeit

Maxi Nass

4. Oktober 2022

5 Minuten Lesezeit

Maxi Nass

Sind Ihnen im Alltag oder bei der Arbeit mit elektronischen Geräten schon einmal Hürden aufgefallen, die Sie nicht überwinden konnten? Der Begriff “Barrierefreiheit” steht im Kontext zu einer behindertengerechten Gestaltung unserer Umwelt. Denn die normative gesellschaftliche Lebenswelt ist noch nicht frei von Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Und das obwohl momentan 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland leben (Stand 22. Juni 2022).

Barrierefreiheit und die Bedeutung für betroffene Personen

Wenn wir über Barrieren im Alltag sprechen, haben wir aber oft nur bauliche Barrieren wie zu enge Türbereiche, oder Barrieren im Verkehrsbereich wie fehlende Blindenleitsysteme im Kopf.

Doch Hindernisse gibt es nicht nur vor der Haustür von betroffenen Personen – auch in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie bestehen noch große Barrieren. Denn Einschränkungen, welche die Barrieren erzeugen und die es zu überwinden gilt, können unterschiedlichster Natur sein: sensorisch, kognitiv oder auch motorisch. Neben physischen sind auch digitale Barrieren immer stärker im Leben von Menschen mit Behinderungen anzutreffen.

Um die Nutzung und den Zugang digitaler Inhalte zu erleichtern, müssen einige Punkte bedacht werden, die für Nicht-Betroffene kaum wahrnehmbar sind. Ziel sollte es sein, dass Menschen mit und ohne Behinderung eine von Menschen gestaltete Umwelt gleichermaßen nutzen können. Dazu zählt eine allgemeine Gestaltung für einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.

Nutzergruppen und ihre Beeinträchtigungen

Welche Beeinträchtigungen gibt es aber nun eigentlich? Behinderungen können unterschiedlicher Art und Herkunft sein und sind nicht immer einfach zu differenzieren. In einigen Fällen können mehrere Behinderungen gleichzeitig vorliegen und andere ziehen weitere Beeinträchtigungen nach sich. Sie reichen von sensorischer, kognitiver oder auch motorischer Natur, können angeboren sein oder auch gerade erst aufgetreten sein, sodass der persönliche Umgang mit der eigenen Einschränkung immer auch variieren kann.

Grundsätzlich ordnet man Behinderungen in folgende Kategorien ein:

  • Körperliche Behinderung: Wenn ein Mensch physisch stark eingeschränkt ist, wird von einer körperlichen Behinderung gesprochen.
  • Geistige Behinderung: Bei einer andauernden, deutlich überdurchschnittlichen Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten, wird von einer geistigen Behinderung gesprochen. Zu den kognitiven Fähigkeiten zählen die Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, das Denken und Lernen sowie die Erinnerung, Motivation und Konzentration.
  • Sinnesbehinderung: Die Sinnesbehinderung fasst alle Hör- und Sehbeeinträchtigungen, wie Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, Blindheit, Fehlsichtigkeit und Taubblindheit, zusammen.
  • Sprachbehinderung: Die Sprachbehinderung steht für Störungen des Spracherwerbs, der Stimme, des Sprechens und des Redeflusses. Sprachbehinderte Menschen können ihre Muttersprache meist in Laut und/oder Schrift nicht altersgerecht gebrauchen.
  • Psychische Behinderung: Unter einer psychischen oder auch seelischen Behinderung versteht man Abweichungen im Verhalten und Erleben. Es wird jedoch meistens von psychischen Erkrankungen gesprochen, wenn das Denken, Fühlen und Handeln eines Menschen eingeschränkt ist.
  • Lernbehinderung: Eine Lernbehinderung bezeichnet eine andauernde und umfangreiche Lernbeeinträchtigung

Anwendungen und Hilfsmittel

Was ist nun aber das Problem bei der Bedienung von technischen Geräten oder digitalen Anwendungen? Es können z. B. Herausforderungen bei der Bedienung von Apps durch Fingergesten entstehen, wenn motorische Einschränkungen vorliegen. Ebenso stellen zu kleingeschriebene Texte ohne Lupenfunktion oder fehlende Möglichkeit sich Texte vorsprechen zu lassen, unüberwindbare Hindernisse für sehbehinderte oder blinde Menschen dar.

Im E-Learning bedeutet das sowohl die Autorentools als auch die Interaktionsformen für Menschen mit Einschränkungen/ Behinderungen müssen leicht zu bedienen sein. Dazu zählen Punkte wie der Verzicht auf Drag and Drop oder auch dem Mouse Over und es sollte neutrale Formulierungen bei Handlungsanweisungen geben. So wird sichergestellt, dass alle Lernenden bzw. mit dem Programm interagierende Menschen dieses ohne Einschränkungen bedienen können.

Worauf sollte bei den bestimmten Einschränkungen besonders geachtet werden:

  • Genaue Linkbeschreibung
  • Gliederungen
  • Bilder mit Alternativtext
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Große Schrift und guter Kontrast
  • Geeignete Farben (kein Rot, Grün)
  • Keine Überlagerung von Texten und Bildern nach Schriftvergrößerung
  • Skalierung von Inhalten
  • Wenig Audiodaten (oder Transkriptionen)
  • Wenig Videodateien (oder mit Untertiteln)
  • Gebärdensprache
  • Kurze verständliche Sätze
  • Keine schwierigen Wörter und Fremdwörter
  • Keine englischen Fachwörter
  • Wenige Informationen auf kleinem Raum
  • Optische Orientierung für Tastaturnutzende
  • Navigation muss mit der Tastatur oder einem anderen Eingabegerät funktionieren
  • Guter Kontrast
  • Gliederungen
  • Schrift- und Hintergrundfarbe müssen passen
  • Große Schrift

Wie wird die Barrierefreiheit geregelt?

Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft ausnahmslos teilnehmen können?
Barrierefreiheit wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, welche sich in aufsteigender Reihenfolge konkreter zur Barrierefreiheit äußern und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen wollen.

In diesem Gesetz wird die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft geregelt. Vorrangiges Ziel ist die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Durch das Sozialgesetzbuch IX wird die Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert. Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden. Außerdem werden hier auch die Pflichten des Arbeitgebers geregelt.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) umgesetzt. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Hiermit werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Fazit

Das Ziel sollte es also sein, dass Menschen mit und ohne Behinderung eine von Menschen gestaltete Umwelt gleichermaßen nutzen können. Dazu zählt eine allgemeine Gestaltung in jeglichen Lebensbereichen für einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis, bei dem auch der Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Einschränkungen miteingeschlossen werden muss.

Und auch Weiterbildung sollte Niemanden ausschließen, daher ist es uns als Weiterbildungsdienstleister ein großes Anliegen alle unsere Produkte barrierefrei zu gestalten, sodass alle Nutzenden diese problemlos in ihren Arbeitsalltag integrieren können.

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Marco Brandner, BA

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