Teilen auf
Teilen auf

Startseite » News » 5 Fragen zum Thema barrierefreie Software in der Weiterbildung

Sie sehen eine junge Frau mit einer Behinderung die eine barrierefreie Weiterbildungssoftware von M.I.T verwendet.

5 Fragen zum Thema barrierefreie Software in der Weiterbildung

29. März 2023

3 Minuten Lesezeit

1. Was bedeutet barrierefreie Software?

Eine barrierefreie Softwareentwicklung umfasst die Gestaltung von Software, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist, einschließlich der Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Die Software soll so konzipiert werden, dass sie von allen Menschen wahrgenommen und bedient werden kann.

2. Wo sind die Voraussetzungen für barrierefreie Software allgemein geregelt?

Es gibt verschiedene Gesetze, die Barrierefreiheit regeln und darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Es hat das Ziel, Benachteiligungen zu beseitigen und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) fördert die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen erhalten sie besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu vermeiden oder zu überwinden. Hier werden auch die Pflichten der Arbeitgeber geregelt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und verpflichtet erstmals private Wirtschaftsakteure dazu, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zielt darauf ab, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und sicherzustellen. Öffentliche Stellen müssen Informationen und Dienstleistungen elektronisch zur Verfügung stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

3. Wer sind die Nutzenden von barrierefreier Software?

Grundsätzlich variiert der Umgang von Menschen mit Behinderungen mit den eigenen Einschränkungen. Dazu kommt, dass es verschiedene Arten und Ursprünge von Behinderungen gibt, die nicht immer leicht zu unterscheiden sind. In manchen Fällen können mehrere Behinderungen gleichzeitig vorliegen und andere können weitere Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Sie können sensorischer, kognitiver oder motorischer Natur sein, angeboren, erst kürzlich aufgetreten oder im Entstehen sein. Dementsprechend kann nicht von fest unterscheidbaren Kategorien ausgegangen werden, sondern die Nutzenden zeigen eine ganze Bandbreite mit fließenden Übergängen von Einschränkungen. Die Betrachtung der verschiedenen Kategorien kann aber dabei helfen, die Software barrierefrei zu gestalten.

4. Welche Barrieren sollten in Bezug auf Software und Weiterbildung beachtet werden?

Anhand der Kategorisierung kann analysiert werden, welche Barrieren durch welche Art der Behinderung entstehen. Folgend ein Beispiel zum Thema Sehbehinderung: Eine Sehbehinderung besteht, wenn der oder die Betroffene trotz Sehhilfe nur 30 % der Sehleistung eines Menschen mit normaler Sehfähigkeit besitzt. Mögliche Barrieren sind in diesem Fall der Kontrast bei Text- und Hintergrundfarbe oder die Möglichkeit der Textvergrößerung ohne Strukturverlust der Seite. Bei schwereren Sehbehinderungen oder Blindheit muss die Funktion eines Screenreaders bedacht werden. Für diese Anwendungen ist eine klare Seitenstruktur notwendig sowie eine Beschreibung von Bildern oder Videos. Dazu kommt die Bedienbarkeit durch die Tastatur.

Weitere Beispiele finden Sie im Blogbeitrag Bewusstsein für Barrierefreiheit etablieren.

5. Wie sieht die Entwicklung einer barrierefreien Software aus?

Durch das Bewusstmachen der Barrieren, die durch verschiedene Behinderungen auftreten, können Software-Anwendungen erstellt werden, die diese Anforderungen mitdenken. So zum Beispiel bei Autoren-Tools für E-Learning Programme. Diese Software-Anwendungen achten zum Beispiel darauf, dass die Seiten des Lernprogramms eine klare Struktur haben, damit Screenreader in der richtigen Reihenfolge vorlesen oder sie ermöglichen die Tastaturbedienbarkeit.

Die Hauptsache ist, dass alle Nutzenden – ob mit oder ohne Behinderungen – praktikabel Zugang zu Software- und Weiterbildungsangeboten erhalten.

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter:

Möchten Sie regelmäßige Updates zu spannenden Themen aus der E-Learning Welt?
Dann schauen Sie auf unseren sozialen Medien vorbei:

Ihr Kontakt zu uns

Egal, ob telefonisch oder per Mail, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr Account Manager Marco Brandner

Marco Brandner, BA

Team Lead Sales & Key Account Manager